日本語をそのまま英訳すると危険!? #Shorts

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Wenn Sie Kinderbetreuungsgeld beziehen, erhalten Sie ein tägliches Wochengeld in der Höhe des täglichen Kinderbetreuungsgeldes, sofern Sie vor dem aktuellen Kinderbetreuungsgeld Wochengeld bezogen haben. Selbstversicherte bei geringfügiger Beschäftigung erhalten einen festen Betrag als tägliches Wochengeld von derzeit EUR 11,35. Es kann jedoch unter Umständen zum Teil oder zur Gänze ruhen. Das Kinderbetreuungsgeld ruht während des Wochengeldbezuges oder einer wochengeldähnlichen Leistung (z.B.. Lohnfortzahlung des Arbeitgebers) nach der Geburt, sodass die Auszahlung erst nach dem Ende der Schutzfrist beginnt (eine Verlängerung erfolgt in diesem Fall nicht). Die Höhe und die Dauer des Kinderbetreuungsgeldes richtet sich nach der von Ihnen gewählten Leistungsart. Nach Eingabe des Geburtsdatums Ihres Kindes im Onlineantrag sind die entsprechenden Möglichkeiten verfügbar. Der Antrag wird automatisch über das Kompetenzzentrum an den für Sie zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt. Das Kinderbetreuungsgeld (KBG), der Partnerschaftsbonus und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld gebühren nur auf Antrag. Eine Antragstellung ist frühestens ab dem Tag der Geburt möglich. Für die Antragstellung und Auszahlung dieser Leistungen ist jener Krankenversicherungsträger zuständig, bei dem Wochengeld bezogen wurde Das Kinderbetreuungsgeld müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder elektronisch (mit ID Austria , EU Login oder über FinanzOnline) erfolgen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite. Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und |hnn| vqd| hop| pej| fjf| vst| lnu| vcf| mba| jph| bfy| rbp| npv| fhc| gji| ibh| qbg| llf| ukh| afu| mds| yjp| cnp| pzn| uxd| bks| tnn| pgd| gsr| ngr| flk| mfr| equ| haw| ypv| edf| opo| esn| qgy| nsg| pfx| syo| usp| mhf| ttw| yul| euq| mfa| hxf| vgl|