Kommentierung lpvg nrw ferien
§ 69 1 [Mitwirkungsverfahren] (1) 1Soweit der Personalrat an Entscheidungen mitwirkt, ist die beabsichtigte Maßnahme vor der Durchführung. Zitiervorschläge: Laber/Pagenkopf/Rosenthal LPVG § 69. Laber/Pagenkopf/Rosenthal, 1. Aufl. 2017, LPVG § 69. Siehe auch aktuelle Vorschrift.
Bei einer großangelegten Razzia gegen eine international agierende Schleuserbande in acht Bundesländern hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zehn Beschuldigte verhaften lassen. Im Visier sind
Für die nach dem Schulgesetz NRW gebildeten Lehrerräte gelten in den Fällen des § 69 Absatz 3 Schulgesetz NRW die §§ 7 Absatz 1, 33, 37, 62 bis 77 und 85 Absatz 4 entsprechend. (2) Abweichend von § 8 Abs. 1 handelt für das Ministerium, das für das Schulwesen zuständig ist, noch eine andere den Hauptpersonalräten benannte Person mit Entscheidungsbefugnis.
Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 5.4.2024. Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen (Leistungsprämien- und -zulagenverordnung - LPZVO -) Inhaltsverzeichnis ausblenden. Normkopf. Fundstelle und permanenter Link zu Leistungsprämien- und -zulagenverordnung - LPZVO - Normverlauf.
Neuwahlen. 1. Wesentliche Veränderung der Beschäftigtenanzahl. 6 § 24 Abs. 1 S. 1 lit. a sieht vor, dass der Personalrat neu zu wählen ist, wenn mit Ablauf von 24 Monaten nach dem Tage der Wahl die Zahl der regelmäßig Beschäftigten um die Hälfte, mindestens aber um 50 gestiegen oder gesunken ist.
am 21. September 2022. Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen - Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen - vom 25. Oktober 2021 wird zurückgewiesen.
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